Unser Hygiene-Konzept

Eine besondere Herausforderung ist,  gerade in der momentanen Corona-Pandemie, die Konzipierung  eines möglichst perfekten Hygienestandards. Bereits für den vorhandenen Standard wurde der KLOSTERWALD mehrfach von Institutionen wie der Berufsgenossenschaft, dem Gesundheitsamt und der DEHOGA lobend als vorbildlich erwähnt.

In der Zwischenzeit haben wir in der Decke des Festsaales und im Kaminzimmer ein hocheffektives Virenfilter-System einbauen lassen. Diese Anlage ermöglicht es, 98 % der Aerosole aus der Raumluft zu filtern und somit unschädlich zu machen. Wir glauben, dass diese erhebliche Investition einen deutlichen Beitrag zur Wahrung unserer aller Gesundheit leistet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Personal-Arbeitsabläufe und Arbeitsschutz-Standards
  2. Personal-Hygienemaßnahmen unter HACCP
  3. Personal-Arbeitsabläufe bei Integration mit Gästen
  4. Sicherheitsabstände und Hygienemaßnahmen
  5. Reinigung und Desinfektion
  6. Veranstaltungsgespräche
  7. Lieferanten
  8. Krankheitsfall
  9. Ansprechpartner zu Pandemiemaßnahmen
  10. Ersthelfer im Betrieb

Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen des „Landhaus Klosterwald“ in Bezug auf SARS-COV-2

1. Personal-Arbeitsabläufe und Arbeitsschutzstandards

Der Personalbereich des Service wird insoweit umgestellt, dass die Abstandsregelung von 1,50 m (Anlage1) eingehalten werden kann.

Das Buchen der Speisen und Getränke wird von unseren Servicekräften mit einem sogenannten Ordermann, einer Minikasse, die am Körper des Mitarbeiters getragen wird, vorgenommen. So werden Kontaktpunkte mit Arbeitskollegen vermieden. Das Servicepersonal wird unter der Woche– soweit es geht – auf ein Minimum reduziert und – wenn möglich – in zwei Gruppen geteilt.

Wir führen eine Liste/Dienstplan, welcher Mitarbeiter welchen Kunden/Revier bedient hat. So können, im Falle einer Infektion, die Kontakte ermittelt werden.

Um eine Ansteckung zu verhindern werden den Mitarbeitern Masken, Einweg- und Baumwollhandschuhe kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Masken werden über die gesamte Arbeitszeit getragen. Die Pausen und Arbeitszeiten werden zeitlich entzerrt, um ein Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Sanitäre Anlagen für das gesamte Personal (Anlage 2) befinden sich im Untergeschoss des Hotelbereiches. Es befinden sich auf zwei Räumen je zwei Toiletten für Männer und Frauen für die Bereiche: Service, Küchenpersonal, Hausmeister, Büro und Reinigungskräfte.

Schmutzgeschirr wird an der Durchreiche abgestellt, der Service kommt somit nur ein einziges Mal mit dem benutzten Geschirr in Berührung, und zwar beim Ausheben. Das Abräumen an der Durchreiche übernimmt eine Spülkraft.

In der Küche wird das Personal so eingeteilt, dass gewährleistet werden kann, sich aus dem Weg zu gehen. Wir sprechen hier von einem Maximum von 6 Köchen, die bei momentaner Auslastung besetzt werden. Die Arbeitswege werden so geregelt, dass ein Entgegenkommen möglichst ausgeschlossen ist.

– In der Spülküche werden ab sofort maximal 2 Arbeitskräfte eingesetzt, diese tragen ebenfalls Einweghandschuhe. Wir verfügen über 2 Spülbereiche, getrennt für Geschirr und Töpfe.

Das Temperaturen von 65 Grad erreicht werden bei der Topf, Geschirr, Gläser -und Besteckspülmaschine zur Desinfektion ist selbstverständlich.

– Im Büro hält sich maximal eine Personen auf. Für Außenstehende ist der Zutritt nicht mehr gestattet.

– Die Umkleidekabinen werden zeitgleich von nicht mehr als zwei Personen genutzt. Doppelspinte für das Personal sind vorhanden.

Kochjacken, Schürzen etc. werden durch eine Wäschefirma fachgerecht gereinigt.

Das gesamte Personal wird darauf hingewiesen, keine Fahrgemeinschaften zu bilden, außer diese kommen aus einem Haushalt. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, auf dem Weg zur Arbeit, möglichst auf öffentliche Verkehrsmittel zu verzichten. Ist dies nicht möglich, sollen unbedingt Schutzmasken getragen werden.

Eine Mitarbeiterschulung wurde von Herrn Müller am 13. Mai 2020 mit dem gesamten Personal durchgeführt. Solche Schulungen werden verstärkt, sofern eine Änderung der Berufsgenossenschaft dies vorsieht.

Unser Betrieb wird fachkundig von Herrn Maas und Frau Bakirova gemäß DGUV Vorschrift 2 betreut. Den nächsten Termin für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Unterweisung führen wir am 17.03.2021 durch Frau Bakirova durch ( Schwerpunkte: Gefährdungsbeurteilung im Sinne SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards)

Den Beschäftigten wird auf Wunsch eine Beratung durch den Betriebsarzt ermöglicht (kann auch telefonisch erfolgen).  Dies schließt Themen wie die besondere Gefährdung aufgrund von Vorerkrankungen bzw. einer individuellen Disposition mit ein.

Mitarbeiter an der Schankanlage (Buffet) unterliegen ebenfalls der Pflicht Masken zu tragen, sowie Einweghandschuhe.

Die Sammelstelle und Entsorgung von Mundschutzmasken, Einweghandschuhen, Schutzausrüstung befindet sich im Flur zur Küche.

Es ist darauf zu achten, dass nach wie vor alle Notausgänge frei gehalten werden.

Servicekräfte und Mitarbeiter an der Rezeption sollen Gäste bitten, ihre Rechnungen möglichst bargeldlos zu begleichen (EC-Karten bzw. Kreditkarten). Bei Barzahlung ist zur Übergabe von Geld und Belegen ein Tablett vorzusehen.

Anstelle von der physischen Nutzung unserer Speisekarte wird der Gast von unserem Service auf die Anwendung des QR-Codes (Anlage 3) aufmerksam gemacht. Dieser befindet sich auf einem Tischaufsteller. Mit dem Smartphone fotografiert, führt er zur Speisekarte auf unserer Homepage.

Unser EC-Cash-Gerät wird verstärkt desinfiziert.

2. Personal-Hygienemaßnahmen unter HACCP und der Pandemie

Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln -Abstandsgebot, Hust- und Niesetiketten, Handhygiene, PSA wird hingewiesen- (Anlage 4). Es wird durch die nicht hundertprozentige Gewährleistung des Einhaltens von Abstandsregeln unter der Vorgabe der Regierung, unter dem Personal im Arbeitsprozess sichergestellt, dass zu jeder Zeit ein Mund- und Nasenschutz vom gesamten Personal getragen wird.

Dieser schützt den Gast, aber ebenfalls den Träger selbst vor etwaigen Viren.

In jedem Bereich wird verstärkt Desinfektionsmittel angebracht. Die Desinfektionsmittel unterliegen dem HACCP-Standard.

Der sonstige Standard, der dem Rest der Küche gilt, trägt Mund- und Nasenschutz. Kalte Küche, Spülküche und Getränkeausschank werden zusätzlich mit Handschuhen ausgestattet.

Die Putzkräfte werden mit dem jeweiligen Schutz von Handschuhen und zusätzlichen Mund- und Nasenschutz ausgestattet, insofern andere Mitarbeiter/Gäste im Haus sind. Die Notwendigkeit der Handschuhe bleibt jedoch die gesamte Zeit bestehen.

Die Vorgesetzten werden strikt auf die personenbezogene Benutzung jeglicher Schutzausrüstung und Arbeitskleidung achten.

Alle Mitarbeiter sind darüber informiert, nach Berührung mit evtl.  kontaminierten Gegenständen, die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

In der Küche ist nach HACCP-Standard am Waschbecken antibakerterielle Seife, Hände-Desinfektionmittel und auch Handcrème, sowie ein kontaktloser Papierspender (Anlage 5) von der Firma Ille angebracht. Natürlich sind die Spender der Firma Ille ohne Berührung bedienbar.

Arbeitsmittel

Messersätze, Schneidebretter o.ä. werden personenbezogen verwendet. Nicht Personenbezogene Geräte wie, Kaffeemaschine, Mixer o.ä. ist ausschließlich mit Handschuhen zu benutzen. Am Ende des Arbeitstages werden alle Geräte, es wird kein Bezug darauf genommen ob diese personenbezogen sind oder nicht, gründlich gereinigt, desinfiziert. Die momentane Wichtigkeit der Desinfektion wird dabei hervorgehoben.

In der Küche werden täglich die Filter der Abzugslüftung gereinigt.

Im Küchenbereich wird im März 2021 eine neue Klimaanlage installiert.

Durch regelmäßiges Lüften in der Küche, sowie den Gasträumen, wird die Zahl erregerhaltiger Tröpfchen reduziert.

Bei Lieferdiensten werden Personen, die ein Fahrzeug benutzen auf zwei Angestellte reduziert. Flächendesinfektion ist in Fahrzeugen angebracht.

Ein Isolationszimmer im Hotelbereich für infizierte Personen besteht bereit.

3. Personal Arbeitsabläufe bei Interaktion mit Gästen unter Arbeitsschutzstandard und Hygienestandard

Gemäß der Verordnung der Landesregierung Hessen ist der Gast verpflichtet, eine Nasen- Mundschutzmaske ( OP Maske oder FFP2 Maske) zu tragen. Darauf bezugnehmend unterliegt dem Personal die Pflicht die Interaktion mit dem Gast so gering wie möglich zu halten, um eine Übertragung des Virus zu minimieren. Kein Händeschütteln o.ä., kein Schulterklopfen oder Umarmungen mit Stammgästen oder untereinander. Die Garderobe wird vom Personal nicht entgegengenommen und vom Gast mit an den Platz genommen. Der Abstand wird insofern eingehalten, dass das Bedienen am Tisch der einzige Punkt ist, der den Mindestabstand von 1,50 m nicht einhält. Jedoch greift hier die Schutzmaßnahme der Nase-Mundschutzmaske, die Dauer der Bedienung, die unter dem Mindestabstand liegt, wird so kurz und gering wie möglich gehalten. Besteck o.ä. wird ausschließlich mit dem vorhergesehenen Handschutz aufgelegt. Ebenfalls wird auf Stoffservietten, Menagen, o.ä. verzichtet. Das nur in die Armbeuge geniest oder gehustet wird, ist selbstverständlich und findet nur der Vollständigkeit halber Erwähnung. Die Gäste werden gebeten Ihre vollständigen Daten abzugeben, um in Folge einer Infektion, die Infektionskette nachzuvollziehen zu können. Hierfür stehen fertige Datenblätter bereit. Diese sind für den Gast ebenfalls auf unserer Homepage zum selbst Ausdrucken zu finden. Die Datenblätter werden gemäß Verordnung nach 4 Wochen vernichtet.

Im Festsaal und im Kaminzimmer arbeitet ein hocheffektives Virenfilter-System, das 99,6 % der Aerosole aus der Raumluft filtert: Der Samsung MP Ionisator

Erläuterung:

Der Samsung MP Ionisator schützt effektiv vor Krankheitserregern, welche über die Luft verbreitet werden, wie etwa Influenza A, H1N1 oder auch SARS. Dies geschieht mittels S-Plasma-Ionen-Technologie. Das Gerät erzeugt negativ geladene Ionen, die in der Luft herumschwirrende Viren, Bakterien, Allergene sowie Schimmelpilze abtöten. Auch Elektrosmog und schädliche Sauerstoffradikale vermag der Virus Doktor zu neutralisieren. Das Ergebnis ist eine saubere und gesündere Luft, die das allgemeine Wohlbefinden steigert

Zertifiziert und geprüft vom TÜV Rheinland

Gemäß der Abstandsregelung im Außenbereich, können hier bei angenehmen Temperaturen bis zu 120 Personen bewirtet werden.

Die Gäste können über getrennte Ein- und Ausgänge das Restaurant betreten und durch das Hotelfoyer wieder verlassen (Desinfektionsspender). Beim Verlassen des Betriebes muss sich der Gast aus der Anwesenheitsliste austragen. 

Sanitär-Anlagen

Die Sanitäranlagen (Anlange 10) sind mit einem Reinigungsplan/-nachweis versehen. Hier wird jede Reinigung vom zuständigen Personal protokolliert.

4. Sicherheitsabstände und Hygienemaßnahmen

Die Reservierungen werden so vorgenommen, dass sie zeitlich versetzt erscheinen, um Warteschlangen zu verhindern. Kommt es trotz der Maßnahmen zu Warteschlangen, so kennzeichnen Schilder die nötigen Abstandsregeln. Der Gast wird beim Betreten des Vorraumes auch über die Hygienemaßnahmen informiert. An der Türschwelle am Eingang wird der Gast darauf hingewiesen, dass eine Platzierung erfolgt (Anlage 6). Das Datenblatt (Anlage 7) -kann man schon vorab auf unserer Homepage ausfüllen oder “vor Ort“ am Tisch.  Das Datenblatt wird mit einem Einwegstift ausgefüllt.

Der Zutrittsbereich zum Restaurant wird als Einbahnstraße eingerichtet. Im Eingangsbereich ist ein Spender mit Desinfektionsmittel aufgestellt (Anlage 8). Der Hotelgast wird ebenfalls den Restauranteingang benutzen. Der zweite Desinfektionsspender befindet sich im Hotelfoyer am Ausgang (Anlage 9).

5. Reinigung und Desinfektion

Es wird mehrmals täglich eine Desinfektion aller Türklinken und nicht personenbezogenen Gebrauchsgegenstände gewährleistet. Nach jedem Gastwechsel erfolgt die Reinigung und Desinfektion der Tische und Speisekarten.

Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen wird auf das Minimum reduziert.

6. Veranstaltungsgespräche

Termine werden nur wenn nötig ausgemacht, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Es wird versucht, alle Anliegen auf digitalem Weg (z.B. per Telefon) abzusprechen.

7. Lieferanten

Der Zutritt betriebsfremder Personen wird auf einen Bereich beschränkt. Es wird sichergestellt, dass eine Aufnahme der Daten, dieser Personen erfolgt. So können Lieferanten die Ware abstellen und eigenes Personal verräumt diese. Der Lieferant o.ä. ist verpflichtet eine Nase-Mundschutz zu tragen. Hinweise dazu werden an den hierfür genutzten Eingängen ausgehängt

8. Krankheitsfall

Es wird darauf geachtet, dass nur gesunde Mitarbeiter zur Arbeit erscheinen. Unterweisung der Beschäftigten, dass Sie nicht zur Arbeit kommen, wenn sie sich Krank fühlen, sondern eine ärztliche Abklärung bei Wiedereintritt erforderlich ist.

Bei ersten Anzeichen einer Erkrankung, insbesondre Husten, Fieber oder Atemwegsbeschwerden nicht zur Arbeit gehen, sondern telefonisch mit Hausarzt oder Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen. Treten die Symptome akut während der Arbeitszeit auf, ist wie folgt zu verfahren:

Dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin Mund-Nase-Schutz anbieten, eigenen Mund-Nase-Schutz anziehen.

Wenn möglich die Person in separaten Raum isolieren, Kontakt zu weiteren Personen vermeiden.

Vorgesetzten Infomieren.

Notieren Sie Personen, mit denen der/die Mitarbeiter/in am Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe Kontakt hatte. Diese Information ist zur Ermittlung der Infektionsketten wichtig und muss ggf. dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Natürlich berät Sie auch das Zuständige Gesundheitsamt.

Der/die Mitarbeiter/in sollte umgehend nach Hause geschickt und nach telefonischer Anmeldung eine Vorstellung beim Hausarzt vorgenommen werden.

Den Raum, in dem sich der/die Mitarbeiter/in aufgehalten hat, gut lüften.

Kontaktflächen im Betrieb (z.B. Arbeitsplatz, Toiletten, Türgriffe, Tastaturen, Telefone) sollten von unterwiesenen Reinigungskräften/ Personal gründlich gereinigt werden.

Wurden die Beschwerden nicht ärztlich abgeklärt, ist eine Wieder-Zulassung zur Arbeit frühestens 14 Tage nach Beginn der ersten Symptome zu empfehlen.

Und für aktive Kommunikation über die eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen wird der Betrieb ständig und aktuell informieren.

9. Ansprechpartner zu Pandemiemaßnahmen

Verantwortlich

Markus Müller

Vertreter

Christina Müller

Veronika Haupt

10. Ersthelfer im Betrieb sind:

Markus Müller und Christina Müller

Deren Erreichbarkeit ist sichergestellt!

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